Der Stand der Entbürokratisierung am Beispiel des Transparenzregisters

Veröffentlicht am 07. November 2024

Ich habe mich kürzlich dazu entschieden, für eines meiner Unternehmen ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Die Bank verlangt zur Eröffnung einen Transparenzregisterauszug, nicht älter als drei Monate. Hatte ich nicht, aber einen Zugang zum Onlineportal des Transparenzregisters. Den braucht man neuerdings sowieso, wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet und für diese irgendwo ein Konto eröffnen will. Also habe ich das für besagtes Unternehmen zur Gründung bereits im Sommer getan, was halt nur leider schon etwas länger als drei Monate her ist.

Erster Gedanke: Das wird doch kein Problem sein, sich da für das Unternehmen, das ich dort schon eingetragen habe, einen aktuellen Abzug als PDF zu ziehen.

Aber wir sind ja in Deutschland. Entsprechend muss ich mich zunächst gegenüber dem Register legitimieren und einen Antrag auf Einsichtnahme stellen. Durch Bereitstellung eines ausgedruckten, handschriftlich unterschriebenen, abgestempelten und wieder eingescannten Dokuments, in welchem ich mich selbst für berechtigt erkläre, einen Auszug zu einem Unternehmen aus dem Register zu erhalten, das ich dort selbst eingetragen habe und dessen Geschäftsführer ich bin.

Was tut man nicht alles. Das Problem ist nur: Bis ich den Auszug erhalte können Tage oder Wochen vergehen. Denn mein Antrag muss natürlich manuell geprüft werden. Das mit der Kontoeröffnung ist also erst einmal vertagt.

PS: Das Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH betrieben, einem zu 100 % in Privatbesitz befindlichen Unternehmen.

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